Anforderungsniveau der Berufe
Die Erfassung der Berufsangaben erfolgt nach der Klassifikation der
Berufe 2010. Dies erfordert neben der exakten Berufsbezeichnung auch
Angaben zum Anforderungsniveau:
-
Stellen, die i.d.R. keinen formalen beruflichen
Bildungsabschluss oder maximal eine einjährige geregelte
Berufsausbildung erfordern, entsprechen dem Niveau „Helfer“. Auch
Beamte/Beamtinnen im einfachen Dienst zählen hierzu.
-
Stellen, die fundierte Fachkenntnisse, die üblicherweise im
Rahmen einer 2- bis 3-jährigen Berufs-/Fachschulausbildung erlangt
werden, haben das Niveau „Fachkraft“. Auch Beamte/Beamtinnen im
mittleren Dienst zählen hierzu
-
Stellen, auf denen komplexe Tätigkeiten, Planungs- und
Kontroll- aufgaben, Spezialkenntnisse und -fertigkeiten
erforderlich sind, werden dem Niveau „Spezialist“ zugeordnet.
Üblicherweise zählen Tätigkeiten die eine
Meister-/Technikerausbildung oder einen Bachelorabschluss
erfordern, bzw. Beamte/Beamtinnen im gehobenen Dienst dazu.
-
Stellen für hochspezialisierte Tätigkeiten, z.B. in
Ent-wicklung, Forschung oder Diagnose, Leitungs- und
Führungs-aufgaben in großen Unternehmen, die üblicherweise eine
mindestens 4-jährige Hochschulausbildung (Masterabschluss, Diplom
oder Staatsexamen etc.) voraussetzen oder auf denen
Beamte/Beamtinnen im höheren Dienst zum Einsatz kommen,
entsprechen dem Niveau „Experte“.
Arbeitsagentur
Darunter fassen wir die örtlichen Agenturen der Bundesagentur für
Arbeit, die Arbeitsgemeinschaften zwischen der Bundesagentur und den
Kommunen (gemeinsame Einrichtungen, gE) und die kommunalen
Einrichtungen zur Arbeitsvermittlung (Jobcenter) zusammen. Private
Arbeitsvermittlungen gehören hingegen nicht dazu.
Beschäftigte
Die Zahl der Beschäftigten umfasst alle in Ihrem Betrieb Tätigen:
neben den Angestellten und Arbeiter/-innen auch die Inhaber/
-innen, die mithelfenden Familienangehörigen, die geringfügig
Beschäftigten (z.B. Mini-Jobs) und die Auszubildenden. Bei Behörden
und staatlichen Unternehmen sind auch die Beamte/Beamtinnen und
Richter/-innen mitzuzählen. Mit abhängig Beschäftigten muss ein
direkter Arbeitsvertrag bestehen. Freie Mitarbeiter/-innen, entliehene
Mitarbeiter/-innen über Zeit-/Leiharbeit, geförderte
Arbeitsverhältnisse (FAV) und Ein-Euro-Jobs werden nicht mitgezählt.
Gemeldete Stelle
Eine gemeldete Stelle umfasst ungeförderte
Beschäftigungs-verhältnisse, welche von Arbeitgebern den
Arbeitsagenturen und Trägern der Grundsicherung zur Vermittlung
gemeldet sind (ohne Saisonstellen).
Zeit-/Leiharbeit
Zeit-/Leiharbeiter/-innen werden von Betrieben der Zeitarbeit
eingestellt und an Einsatzbetriebe für eine begrenzte Zeit
ausgeliehen. Sie gehören damit nicht zu den Beschäftigten oder
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten des Betriebes, in dem sie
für eine begrenzte Zeit eingesetzt werden. Ein Arbeitsvertrag besteht
zwischen dem Zeitarbeitsbetrieb und der entliehenen Person.